- Für den Besuch des Kindergartens wird von den Eltern (Personensorgeberechtigten) des Kindes im Kindergartenjahr (01.09. mit 31.08. des Folgejahres) für jeden der 12 Monate ein buchungszeit- und einkommensabhängiges monatliches Besuchsentgelt entsprechend der nachfolgenden Tabelle erhoben:
- Das Besuchsentgelt beträgt bei einem Brutto-Jahresfamilieneinkomme
(= Gesamtbetrag der Einkünfte i.S. des Einkommenssteuerrechts)
| Brutto-Jahres-Familieneinkommen |
4-5 Stunden |
5-6 Stunden |
6-7 Stunden |
7-8 Stunden |
| unter 20.500,- |
53,00 € |
58,00 € |
63,00 € |
68,00 € |
| 20.500,- bis 23.500,- |
63,50 € |
69,50 € |
75,50 € |
81,50 € |
| 23.500,- bis 28.500,- |
74,00 |
81,00 € |
88,00 € |
95,00 € |
| 28.500,- bis 33.000,- |
84,50 € |
92,50 € |
100,50 € |
108,50 € |
| 33.000,- bis 38.000,- |
95,00 € |
104,00 € |
113,00 € |
122,00 € |
| 38.000,- bis 43.000,- |
105,50 € |
115,50 € |
125,50 € |
135,50 € |
| 43.000,- bis 48.500,- |
116,00 € |
127,50 € |
138,00 € |
149,00 € |
| 48.500,- bis 52.000,- |
126,50 € |
138,50 € |
150,50 € |
162,50 € |
| über 52.000 |
137,00 € |
150,00 € |
163,00 € |
176,00 € |
- Zum Nachweis des Einkommens sind entsprechende Unterlagen für das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen (Einkommenssteuerbescheid, Lohnsteuerkarten, Jahresverdienstbescheinigung, Sozialleistungsbescheide u.a.).
- Wird der Einkommensnachweis nicht geführt, erhebt die der Waldorfkindergartenverein Chiemgau e.V. das Besuchsentgelt höchste Stufe der zutreffenden Buchungszeitstaffel.
- Das Brutto-Jahresfamilieneinkommen verringert sich zur Berechnung der Stufe des Besuchsentgeltes um einen Familienabschlag.
Danach verringert sich das anzusetzende Brutto-Jahreseinkommen
für das 2. Kind: 1.700,00 €
für das 3. Kind: um weitere 2.200,00 €
für das 4. Kind: um weitere 2.800,00 €
für das 5. Kind und jedes weitere: um weitere 3.400,00 €
Kind i. S. vorstehender Regelung sind Kinder der Familie unter 18 Jahren, für die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld besteht. - Das Besuchsentgelt pro Monat verringert durch den gleichzeitigen Geschwisterkindbesuch des Kindergartens um 20% ab dem 2. Kind (Geschwisterabschlag).
- Tritt das Kind nach dem Kindergartenjahr in die Schule über, wird das Entgelt für den Monat August des Einschulungsjahres nicht mehr erhoben.
- Das Besuchsentgelt ist monatlich im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats zu fällig.
- Bei Unterbrechungen der Besuchszeit im Kindergarten (Ferien, Krankheit, Beurlaubung usw.) wird die Entgeltserhebung nicht ausgesetzt.
- Auf die Möglichkeit zur Besuchsentgeltübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird hiermit hingewiesen. Nähere Informationen / Anträge sind hierzu im Landratsamt Traunstein, Amt für Kinder, Jugend und Familie erhältlich.